20.04.2020 17:00 Uhr: Heute hat uns diese Email des Deutschen Minigolfsport-Verbandes erreicht:
Liebe Sportfreunde,
am vergangenen Mittwoch hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz die weiteren politischen Beschlüsse in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder bekanntgegeben. Sie berichtete dabei auch von verschiedenen Modellbetrachtungen, mit denen sie die nur schrittweise und vorsichtige Lockerung der Corona-Maßnahmen begründete. Die ersten Schritte zur Wiedereinkehr in das soziale Leben, über die in der Pressekonferenz berichtet wurden, sind mit bestimmten Auflagen in Sachen Hygienekonzepten etc. verbunden. Darüber hinaus wurde bekanntgegeben, dass Großveranstaltungen bis zum 31.08. untersagt werden.
Auf Basis dieser Bekanntgaben haben wir uns zunächst überlegt, ob und wie in diesem Jahr noch organisierter Minigolfsport möglich ist. Vor allem drei Punkte standen dabei im Vordergrund der Überlegungen:
1. Wie bewerten wir unsere Veranstaltungen unter dem Aspekt der verbotenen „Großveranstaltungen"?
2. Sind die Hygienekonzepte, Auflagen etc. im Rahmen von großen Minigolfturnieren mit über 100 Leuten überhaupt einzuhalten und den Ausrichtern zuzumuten.
3. Haben große Minigolfturniere, bei denen die Konzentration auf die Einhaltung von sonstigen Bestimmungen im Verhältnis zum eigentlichen Sport viel Platz einnimmt, den von uns als Dachverband angestrebten sportlichen Wert?
Bei Frage 1 waren wir uns zwar auf der einen Seite sicher, dass wir als Minigolfsport nicht über die Art Großveranstaltungen verfügen, die mit dem Verbot bis 31.08. grds. gemeint sind. Jedoch sind Eröffnungs- und vor allem Abschlussabende mit 150 bis 200 Personen mit den derzeitigen Auflagen in der Regel nicht möglich, aber ein Teil des besonderen Wertes dieser Veranstaltungen. Normale Platzsiegerehrungen von Deutschen Meistern mit ggfs. Mundschutz, ohne Handshake etc. sind ebenfalls nicht die Bilder, die wir sehen wollen. Auf der anderen Seite scheint es in Bezug auf das Aufnehmen der Namen aller Besucher zur Nachverfolgung von Infektionsketten, Einlassbestimmungen, Hygieneeinhaltung in den sanitären Einrichtungen und weiteren Auflagen nicht möglich, bei solchen großen Minigolfveranstaltungen einfach und ohne große Mehrkosten alle Auflagen zu erfüllen. Nimmt man die einzuhaltenden Maßnahmen zusammen, scheint der sportliche Wert auch in Frage gestellt, denn Minigolf würden wir nicht so spielen können, wie wir es wollen, ohne große Vorbereitung müssten sich alle Teilnehmer*innen ad hoc umstellen und sich viel mehr auf „Nebenschauplätze" konzentrieren als auf den Sport und die jahrelang automatisierten Abläufe, die zu den Spitzenleistungen beitragen. Bei der DSM kommt dann noch die Risikogruppe ins Spiel, bei der DM derzeitige Quarantänebestimmungen von Einreisenden, von denen wir nicht wissen, wann sie enden. Das betrifft ausländische Mannschaftsspieler, aber auch im Ausland lebende deutsche Spieler*innen gleichermaßen und ist aus unserer Sicht nicht zuzumuten. Ebenso ist nicht klar, wann es eine Lockerung von touristischen und amateursportlichen Hotelübernachtungen etc. geben wird. Verschiedene Rückmeldungen von Ausrichtern zeigen aber, dass eine frühzeitige Planungssicherheit gewünscht ist.
Auf Basis dieser Betrachtungen haben das DMV-Präsidium und der DMV-Sportausschuss folgende Beschlüsse gefasst:
1. Alle ausstehenden Deutschen Meisterschaften des Jahres 2020 und die verbliebenen Spieltage der überregionalen Ligen werden abgesagt. Nach Möglichkeit sollen alle Maßnahmen 2020 und die jeweiligen Folgeveranstaltungen um ein Jahr verschoben werden. Dazu wird die Geschäftsstelle mit allen Ausrichtern Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten der Verschiebung besprechen.
2. Die offiziellen Termine werden für die Durchführung von anderen Veranstaltungen (Pokalturniere o.ä.) freigegeben, sofern deren Durchführung möglich ist. Die Landesverbände werden aufgefordert einen „Verantwortlichen" des LV zu melden, der als Kontrollinstanz im jeweiligen LV für die Kommunikation und Kontrolle der Einhaltung der Auflagen bzgl. einer regelgerechten Durchführung solcher Veranstaltungen zuständig ist. Gruppen/Flights von mehr als 2 Personen sollen bei Turnierformaten und sonstigen Minigolfveranstaltungen bis auf weiteres nicht mehr zugelassen werden.
3. Für den Fall, dass die EMF am European Champions League Final festhält, werden die Spieltagstermine im Sommer für eine alternative Qualifikation genutzt. Das genaue Verfahren wird unter Einbeziehung des Sportausschusses und des Spitzensportbereichs entwickelt, sobald die Anzahl der möglichen teilnehmenden Mannschaften feststeht. Die Vereine/Mannschaften der 1. Bundesliga sind angehalten ihr Interesse an der Teilnahme dieser Qualifikation bis zum 10.05.2020 per Email bei der DMV-Geschäftsstelle anzumelden. Die Anmeldung soll nur erfolgen, wenn die Mannschaft im Falle einer Qualifikation auch am European Champions League Final teilnimmt.
4. Im Rahmen der o.g. Beschlüsse regen wir bei der WMF und EMF an, die internationalen Events 2020 ebenfalls um ein Jahr nach hinten zu verschieben.
5. Wir werden keine aktive Anfrage an die WMF oder EMF zu einer möglichen Altersaufweitung des Jugendbereichs im Folgejahr stellen (wie z.B. ähnlich Olympia). Zwar ist es für die Kategoriewechsler bedauernswert, wenn sie in diesem Jahr die JWM verpassen und im kommenden Jahr nicht mehr spielen können, das Problem würde durch eine Altersaufweitung jedoch lediglich um einen Jahrgang verschoben, da im Folgejahr dann die 19-Jährigen, die im Normalfall evtl. international nominiert werden würden durch die Teilnahme von 20-Jährigen diese Chance nicht erhalten. Der oftmals wichtige emotionale Abschied der Spieler*innen bei Kategoriewechsel kann über geeignete andere Maßnahmen (Kaderlehrgänge o.ä.) erreicht werden.
6. Die Deutsche Rangliste wird zum 01.01.2020 eingefroren, es fließt kein Turnier des Jahres 2020 ein, die Fortführung der Rangliste beginnt erst wieder mit dem 01.01.2021.
7. Sobald die Corona-Maßnahmen gelockert werden und Minigolfsport wieder möglich wird, sollen alternative Angebote geschaffen werden. Von einfachen Pokalturnieren unter besonderen Auflagen, über eigene DMV-Tagesturniere, Trainings, oder alternativen Minigolfveranstaltungen ist dabei ergebnisoffen alles denkbar. Hierzu sollen zunächst Vorschläge und Ideen gesammelt werden. Dazu werden wir in Kürze eine weitere Email an den Verteiler schicken und über das weitere Vorgehen zu diesem Punkt informieren.
8. Der DMV entwickelt Best-Practice-Beispiele zur Unterstützung von Vereinen und Anlagenbetreibern in Bezug auf Soforthilfe, Kurzarbeit, Hygienestandards etc. (Wichtig: Diese Beispiele stehen immer unter dem Vorbehalt lokaler/regionaler Abweichungen)
9. Ggfs. weitere notwendige Beschlüsse werden zeitnah nach der nächsten Regierungserklärung in ca. 1 ½ Wochen vorbereitet.
Viele Grüße und bleibt alle gesund,
Achim
Mit freundlichen Grüßen,
Achim Braungart Zink
Deutscher Minigolfsport Verband e.V.
Generalsekretär
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